Herzlich Willkommen

Unsere Kanzlei wurde im Jahr 2012 gegründet und berät Sie ausschließlich zu den Themen Vorsorgevollmacht, Betreuungs- und Patientenverfügung, sowie in erbrechtlichen Angelegenheiten (Testamentsgestaltung, Testamentsvollstreckung und Erbstreitigkeiten).

Deshalb brauchen Sie eine Vorsorgevollmacht!

Entgegen dessen was man annimmt, werden Angehörige (Ehepartner, Kinder) nur noch in 51% (Jahr2016) der Fälle als Betreuer eingesetzt.

Quelle: Bundesamt für Justiz: Sondererhebung Verfahren nach dem Betreuungsgesetz 2019.

fremde Betreuer

49%
49%

Familienangehörige

51%
51%

Vorsorgevollmacht

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht Ihnen ein hohes Maß an Selbstbestimmung. Sie können darin konkrete Anweisungen geben, wie Sie Ihre Angelegenheiten geregelt haben möchten und können persönliche Wünsche und Bedürfnisse einfließen lassen (siehe auch unter »Regelungsmöglichkeiten in einer Betreuungsverfügung«).

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Betreuungsverfügung

Wenn Sie einem Menschen vollständig vertrauen und dieser bereit ist, sich im Rahmen der Vollmacht um Sie und Ihre Angelegenheiten zu kümmern, dürfte ein Bevollmächtigter im Rahmen einer Vorsorgevollmacht die einfachere Lösung sein, da dieser bis auf wenige Ausnahmen für seine Entscheidungen keine gerichtlichen Genehmigungen benötigt und damit auch schneller für Sie handeln kann.

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Patientenverfügung

Sollten Sie nicht mehr entscheidungsfähig sein, Ihren Willen nicht mehr äußern können und keine Patientenverfügung haben, muss ein Bevollmächtigter oder Betreuer für Sie entscheiden. Ist weder ein Bevollmächtigter noch ein Betreuer bestellt, muss ein Arzt bei dringenden medizinischen Maßnahmen nach Ihrem mutmaßlichen Willen handeln.

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Vorsorgecheck

Damit es kein böses Erwachen gibt, bietet die Vorsorgekanzlei Mittelfranken einen Vorsorgecheck an. Bei uns können Sie Ihre Vorsorgeregelung professionell überprüfen und sich ausführlich beraten lassen.

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Dr. jur. Pierre Kago

Rechtsanwalt

Als Anwalt absolvierte ich mein Jurastudium in Saarbrücken, wo ich auch promovierte. Betriebswirtschaftliche Kenntnisse erlangte ich durch das in Frankreich absolvierte Master in deutsch-französischem Management, und durch meine fünfjährige Tätigkeit in der Geschäftsführung eines mittelständigen Familienunternehmens, dessen Übergabe zur Debatte stand. Ich unterstützte das Team unter anderem bei Fragen des privaten Erbrechts.

Aus Interesse am Menschen habe ich mich sehr eng auf die Themen Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Erbrecht konzentriert, denn nur durch sehr fokussierte Spezialisierung kann man meiner Meinung nach verantwortungsvolle und qualitativ hochwertige Arbeit leisten.

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